Pressemitteilung

Rothirsche sicher in die Zukunft begleiten

Forschungsprojekt zum Rotwildmanagement liefert Ergebnisse

Stuttgart, 06.06.2023

Heute wurden im Forstlichen Bildungszentrum Karlsruhe die Forschungsergebnisse des Projekts „Rotwild in Baden-Württemberg“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg vorgestellt. Geladen waren Verbände und Akteure aus dem Wald-, Jagd- und Umweltbereich.

„Der Rothirsch, jagdlich auch als Rotwild bezeichnet, ist eine wichtige Wildtierart in Baden-Württemberg, die durch ein umfassendes und breit akzeptiertes Management begleitet werden muss,“ erklärt Dr. Odile Bour, Geschäftsführerin des Landeswaldverbandes Baden-Württemberg (LWV).

„Ein artgerechtes, einheitliches, wissenschaftlich aktuelles und an die regionalen Verhältnisse angepasstes Rotwildmanagement ist der Schlüssel zur erfolgreichen Einbindung des Rotwildes in geeigneten Regionen unseres Ländles. Deshalb beobachten wir die Forschung in diesem Bereich sehr genau,“ so Bour. „Rotwild lebt in Baden-Württemberg fast ausschließlich in Wäldern. Wo Jagd und Waldmanagement Hand in Hand gehen, können Wälder und Hirsche gemeinsam in eine sichere Zukunft geführt werden.“

LWV erneuert Positionen zum Rotwildmanagement

Mit den Erkenntnissen aus der Projektvorstellung erneuert der Landeswaldverband Baden-Württemberg seine Position zum erfolgreichen Rotwildmanagement:

  • Die vorhandenen Rotwildgebiete in Baden-Württemberg sind größtenteils erfolgreich und erfüllen ihren Zweck: Die Einbindung der Lebensraumansprüche des Rotwildes in den Kontext berechtigter Nutzungsinteressen der Waldbesitzer.
  • Die vorgestellten Forschungsergebnisse belegen: Rotwildmanagement und multifunktionale Waldbewirtschaftung in den vorhandenen Gebietskulissen gelingen, wenn die beteiligten Akteure an einem Strang ziehen.
  • Für die Modernisierung des Rotwildmanagements ist ein Bündel von Maßnahmen erforderlich. An einzelnen Stellschrauben zu drehen, wird nicht genügen.
  • Eine Öffnung der vorhandenen Rotwildgebiete lehnen wir ab. Die Anpassung derzeitiger Grenzen an die Lebensraumansprüche der Tiere ist unter wissenschaftlicher Begleitung abzuwägen.
  • Die Flächeneigentümer müssen bei einer Gebietserweiterung in das Rotwildmanagement einbezogen werden. Das Management von Hirschen in Wäldern erfordert ein hohes Maß an jagdlicher und wildbiologischer Kompetenz, um Waldschäden zu minimieren.
  • Das Gebot zum Abschuss ziehender männlicher Hirsche außerhalb der Rotwildgebiete muss entfallen, um den genetischen Austausch zwischen den Gebieten zu unterstützen.
  • Langfristig muss es den männlichen Hirschen ermöglicht werden, benachbarte Rotwildgebiete unfallfrei und störungsarm zu erreichen. Der Generalwildwegeplan dient als Grundlage für die Sicherung dieser Zugwege.
Rothirsch im Wald

Hintergrundinformationen

Die derzeit gültige Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Bildung von Rotwildgebieten (RotWGebBV) vom 28. März 1958 schreibt die Bildung von fünf Rotwildgebieten vor. Besonders strittig ist der §3 RotWGebBV, der den Abschuss allen Rotwildes, mit Ausnahme von Kronenhirschen, vorsieht. Ein genetischer Austausch der isolierten Populationen ist damit nahezu unmöglich.

In mehreren Rotwildpopulationen Deutschlands wurden bereits Anzeichen genetischer Verarmung festgestellt. Zur Auffrischung des Genpools kommen kurzfristig Maßnahmen in Betracht, wie der Wegfall des §3 RotWGebBV und die Pflege und Offenhaltung sowie ggf. die Einrichtung störungsarmer Zugwege gem. Generalwildwegeplan zwischen den Rotwildgebieten. Mittelfristig muss belegt werden, ob diese Maßnahmen ausreichend erfolgreich sind. Bei Bedarf müssen die Wildwege aufgewertet werden. Eine dauerhaft bessere Vernetzung ist anzustreben.

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Weiterführende Informationen

Ergebnis der Rotwildtagung Baden-Württemberg 2022, einer Fachtagung, die vom Landeswaldverband und ForstBW gemeinsam durchgeführt wurde, um den Stand des Wissens beim Rotwildmanagement in Deutschland zu erörtern.

Hier finden Sie Informationen zum in §46 JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) festgeschriebenen Generalwildwegeplan.