Forderungskatalog zur Landtagswahl 2026
Wälder stärken: Politik für 38 Prozent Baden-Württembergs
Der Landeswaldverband Baden-Württemberg e.V. ist die ideelle Heimat von acht Waldorganisationen und nach §77a Landeswaldgesetz öffentlich anerkannte Stimme des Waldes im Land. Auf Basis dieser inhaltlichen Breite und fachlichen Tiefe fordert der Landeswaldverband die künftige Landesregierung auf, die Zukunft des Waldes als ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Lebensgrundlage entschlossen zu gestalten. Den Rahmen dafür bildet die Waldstrategie Baden-Württemberg 2050, deren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode (2026–2031) entscheidend vorangetrieben werden muss.
Dazu gehört insbesondere eine durchgehende Finanzierung der für die Maßnahmen notwendigen Personalstellen und Sachmittel. Die Landespolitik muss Waldpolitik zu einem Schwerpunktbereich machen, indem sie personelle und finanzielle Ressourcen langfristig sichert. Nur so kann sie die vielfältigen Querschnittswirkungen des Waldes mit anderen wichtigen Bereichen vom Klimaschutz über die regionale Wirtschaft bis hin zu Bildung und Integration gewinnbringend nutzen.
Zur Stärkung unserer heimischen Wälder und der mit ihnen verbundenen Akteurinnen und Akteure legt der Landeswaldverband Forderungen zu folgenden Themenbereichen vor:
- 1. Waldstrategie Baden-Württemberg
- 2. Gesellschaft und Trends
- 3. Forstliche Förderung
- 4. Holznutzung und Bioökonomie
- 5. Verwaltung und Digitalisierung
- 6. Beratung und Wissenstransfer
- 7. Wald als Arbeitsplatz
- 8. Waldpädagogik und Umweltbildung
- 9. Jagd und Wildtiermanagement
- 10. Klima und Biodiversität
- 11. Forschung und Wissen
- Schlussbemerkung
- Forderungskatalog als PDF zum Download

1. Waldstrategie Baden-Württemberg
Die Landesregierung verankert die Waldstrategie Baden-Württemberg 2050 gesetzlich als ressortübergreifendes Umsetzungskonzept mit verbindlicher Finanzierung und regelmäßiger Fortschrittsberichterstattung, um die multifunktionalen Leistungen des Waldes langfristig zu sichern.
2. Gesellschaft und Trends
Die Landesregierung
- etabliert regelmäßige Dialogforen zwischen Forst, Gesellschaft und Wissenschaft durch institutionalisierte Beteiligungsformate und ausreichende Ausstattung der FVA zur Koordination, um gesellschaftliche Erwartungen an den Wald frühzeitig zu integrieren und Akzeptanz für forstpolitische Maßnahmen zu schaffen.
- stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz forstlicher Arbeiten durch aktive Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein für nachhaltige Waldbewirtschaftung zu fördern.
3. Forstliche Förderung
Die Landesregierung
- überarbeitet bis 2027 die Privatwaldverordnung und die forstliche Förderlandschaft, indem sie Verfahren digitalisiert, Zuständigkeiten und Abläufe vereinfacht und die Förderanreize insbesondere für Kleinprivatwaldbesitzende verbessert, um aktives Handeln in den Bereichen Waldumbau, Biodiversität und Klimaanpassung anzuregen.
- erweitert zeitnah die digitale Förderplattform im Waldportal, auf die alle beteiligten Akteure zugreifen können, um Förderprozesse effizienter und transparenter zu gestalten.
- entwickelt gemeinsam mit dem Bund die Ziele der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) weiter, um die Förderung gezielt auf Klimaanpassung, Biodiversität, Rohstoffmobilisierung und Beratung im Privatwald auszurichten.
- verbessert die Erschließung der Potenziale des Klein- und Kleinstprivatwaldes durch Stärkung der Beratungskapazitäten, Förderung forstlicher Zusammenschlüsse und gemeinschaftlicher Waldbewirtschaftung, um Eigenverantwortung, Wirtschaftlichkeit und Holznutzung zu stärken.
- schafft steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die die gemeinschaftliche Bewirtschaftung ohne Eigentumsübertragung erleichtern, um den Kleinprivatwald wirtschaftlich zu aktivieren.
- vereinfacht die Gründungsverfahren von Gemeinschaftswäldern, indem sie ein verbindliches, digital gestütztes Musterverfahren mit den Grundbuchämtern, der Finanzverwaltung und der Landesforstverwaltung (LFV) entwickelt.
4. Holznutzung und Bioökonomie
Die Landesregierung
- stärkt die nachhaltige Holznutzung durch die Fortsetzung der Holzbauoffensive, umfassende Förderung klimastabiler Baumarten und verbindliche Holzbauquoten im öffentlichen Bauwesen, um CO₂-intensive Materialien zu ersetzen.
- fördert Forschung und Entwicklung im Bereich der waldbasierten Bioökonomie, fortlaufend, um Innovationen zu ermöglichen und Wertschöpfungsketten zu etablieren.
5. Verwaltung und Digitalisierung
Die Landesregierung
- entwickelt die Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg zu einem Landesamt für Wald und Forstwirtschaft, um die Verwaltungsstrukturen und -abläufe der Forstverwaltung effizienter zu gestalten, über die Verwaltungsebenen hinweg zu harmonisieren und um Spezialaufgaben landeseinheitlich zu bündeln.
- baut bis 2028 das WaldPortal Baden-Württemberg zu einer zentralen digitalen Plattform für Information, Beratung, Förderung und Zusammenarbeit aus, um Digitalisierung als Querschnittsstruktur der Waldstrategie zu verankern.
- richtet eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Landesforstverwaltung und weiterer forstlicher Akteure, insbesondere den kommunalen Landesverbänden ein, um Abläufe und Strukturen in der Landesforstverwaltung laufend weiterzuentwickeln und zu verbessern.
- ermöglicht ForstBW die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Strukturen, um öffentliche Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen.
- schließt im FAG für die Aufgabenwahrnehmung der unteren Forstbehörden die anerkannte Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 10,38 Mio. Euro.
6. Beratung und Wissenstransfer
Die Landesregierung
- richtet ein Kompetenzzentrum für Waldarbeit, Forsttechnik und Arbeitssicherheit als gemeinsame Austauschplattform der fachlichen Einrichtungen von ForstBW und der LFV ein, um Erfahrungsaustausch, Expertise, Entwicklung und Umsetzung neuer Arbeitsverfahren besser in der forstlichen Praxis zu verankern.
- verstärkt die Beratung nichtstaatlicher Waldbesitzender in den Bereichen Klimaanpassung, Waldnaturschutz und Wassermanagement, um die Umsetzung der Waldstrategie 2050 langfristig abzusichern.
- forciert die flächendeckende Standortskartierung im Privatwald, um verlässliche Daten für klimaangepasste waldbauliche Entscheidungen bereitzustellen.
7. Wald als Arbeitsplatz
Die Landesregierung
- legt ab 2026 eine Investitionsoffensive für Ausbildung und Ausbildungsstätten auf, um die betriebliche Ausbildung von Forstwirtinnen und Forstwirten sowie die Qualifizierung zu Forstwirtschaftsmeisterinnen und -meistern zu stärken.
- modernisiert bis 2028 überbetriebliche Ausbildungsstätten und führt „praxisnahe Assistenzstellen“ an Hochschulen wieder ein, um Praxisbezug, Forschung und Qualifikation zu fördern.
- stärkt über FAG-Mittel die Beratungskapazitäten in den unteren Forstbehörden, um die Kontinuität und Qualität der forstlichen Beratung und Betreuung zu verbessern und vor allem in den Bereichen Waldumbau und Klimaschutz zu erweitern.
- verbessert die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für forstliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, um Forstleute und Beschäftigte durch konkurrenzfähige Bezahlung, moderne Ausstattung, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zu gewinnen und zu halten.
- stellt sicher, dass auf allen Ebenen der LFV und von ForstBW bei der Einstellung von Personal vermehrt auf Vielfalt von Abschlüssen, Herkunft und Erfahrung Wert gelegt wird, um die notwendige Erweiterung von Kompetenzfeldern (z.B. Kommunikation, Digitalisierung, Sozialwissenschaft) zu ermöglichen und um auf volatile Entwicklungen besser reagieren zu können (Aufbau von generationen-übergreifenden Multikompetenzteams).
- fördert den Wissenstransfer bei Personalwechseln und das lebenslange Lernen durch verbindliche Fortbildungen und Teambuilding.
- verbessert die Durchlässigkeit der Laufbahnen (vom Forstwirt bis zur Amtsleitung), fördert selbständiges Handeln, baut Hierarchieschranken ab und begleitet dies durch gezielte Personalentwicklung und individuelles Coaching.
8. Waldpädagogik und Umweltbildung
Die Landesregierung
- stärkt die freie und die institutionelle Waldpädagogik gleichrangig durch verlässliche Förderung und Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung durch die LFV und ForstBW, um Bedarfe besser zu decken und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf der Fläche zu verbessern.
- führt die kontinuierliche Überarbeitung von Konzeptionen und Richtlinien der Waldpädagogik konsequent weiter und bezieht dabei alle Akteure ein, um Qualität und Zusammenarbeit zu stärken.
- schafft klare Rahmenbedingungen zur Erstellung von Nutzungserlaubnissen bei waldbezogenen Bildungsveranstaltungen, damit LFV und ForstBW einheitliche Regelungen erarbeiten können.
9. Jagd und Wildtiermanagement
Die Landesregierung
- baut dringend das Wildtierportal weiter aus und stellt mehr projektbezogene Sachmittel für die weitere Digitalisierung und Erweiterung des Wildtierportals zur Verfügung.
- schafft für Jagdgenossenschaften im Wildtierportal Funktionalitäten, um sie zu stärken, zu entlasten und zu professionalisieren. Vorrangig ist die Möglichkeit, die digitalen Jagdkataster über das Wildtierportal einpflegen und fortführen zu können.
- macht die Erstellung und Pflege des Jagdkatasters zur öffentlichen Aufgabe, um Jagdgenossenschaften finanziell und organisatorisch wesentlich zu entlasten.
- stärkt die Aufgabenwahrnehmung der Jagdgenossenschaften sowie deren Eigenverwaltung, insbesondere durch gezielte Förderung des Ehrenamts in eigenverwalteten Jagdgenossenschaften, damit Vorstands- und Geschäftsführungsaufgaben von den Jagdgenossen motiviert wahrgenommen werden können.
- baut die Angebote zu Information, Beratung und Schulung für Jagdgenossenschaften durch die Jagdbehörden, Verbände und die Wildforschungsstelle deutlich aus, damit diese ihren wichtigen Aufgaben gerecht werden können.
- verstetigt und erweitert das Konzept der „Runden Tische“ im Wildtiermanagement, um Dialog und Kooperation zwischen Waldbesitzenden, Jägerschaft und Verwaltung zu verbessern.
- überarbeitet bis 2027 die Jagdzeiten für Schalenwild, setzt die allgemeine Jagdruhezeit im Februar und März für alle Wildtiere wieder ein und richtet die Jagdzeiten im Juni und ggf. bis Mitte Juli stärker am Aktivitätsrhythmus der Wildtiere aus, um Störungen zu reduzieren und die Jagdeffektivität zu steigern.
- vereinfacht das Verfahren zur Wildschadensregulierung, damit Schadensfälle schneller und transparenter abgewickelt werden können.
- macht die Schaffung biotopangepasster Schalenwildbestände durch Fortbildung, Förderung von Regiebejagung und Weisergattern zum Schwerpunkt der Jagdpolitik, um eine natürliche Waldverjüngung zu ermöglichen.
10. Klima und Biodiversität
Die Landesregierung
- erhält und verbessert die Biodiversität sowie die FFH-Lebensräume, integriert Ökopunkte und Vertragsnaturschutz noch stärker in die forstliche Praxis und ermöglicht die konsequente Umsetzung der Waldnaturschutzkonzeption.
- honoriert Ökosystemleistungen der Wälder durch geeignete Vergütungssysteme, um die gesellschaftlichen Leistungen des Waldes anzuerkennen.
- stellt ForstBW ausreichende Haushaltsmittel für Aufgaben der Daseinsvorsorge zur Verfügung, um Waldnaturschutz, Waldpädagogik, Aus- und Fortbildung und Erholungsfunktionen sicherzustellen.
11. Forschung und Wissen
Die Landesregierung
- sichert fortlaufend die Finanzierung der forstlichen Forschung, um zentrale Aufgaben in Standortskunde, Forsttechnik, Klimaforschung und Genetik zu gewährleisten.
- stärkt durch gezielte Projektfinanzierung den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis, um forstliche Innovationen schneller in die Fläche zu bringen.
- führt ein Vergleichsmonitoring zwischen Kulturwald, Waldrefugien, Bannwald und Nationalpark ein, um die erbrachten Leistungen des bewirtschafteten Waldes besser sichtbar zu machen.
- fördert praxisnahe Modellprojekte zur Gründung von Gemeinschaftswäldern als Forschungsvorhaben, um tragfähige Organisations- und Steuerungsmodelle für den Kleinprivatwald zu entwickeln.
Schlussbemerkung
Der Landeswaldverband Baden-Württemberg fordert die künftige Landesregierung auf, die Waldpolitik als zentrale Querschnittsaufgabe zu verankern, die Klima-, Wirtschafts-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik verbindet. Nur durch entschlossenes Handeln kann der Wald in Baden-Württemberg zukunftsfähig, artenreich und leistungsstark entwickelt werden.
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