Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Am 12. November 2022 startete das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Seitdem wurde die Förderung bereits von über 9000 Antragstellenden aus dem Bereich des privaten und kommunalen Waldbesitzes in Anspruch genommen. Das Programm legt Bindungsfristen an die genannten Bedingungen von 10 bzw. 20 Jahren fest.
Neue Informationen im Oktober 2024
Am 18. Oktober 2024 teilte das BMEL in einer Pressemitteilung mit, dass das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ausgeschöpft sei und bewertet dies als Erfolg. Tatsächlich sollte die Förderung in Höhe von 900 Millionen Euro einen Zeitraum bis zum Jahr 2026 abdecken und bis dahin allen interessierten Waldbewirtschaftenden zur Verfügung stehen. Gibt es also ab jetzt kein Geld mehr für Antragsstellende? Für den Landeswaldverband stellt sich die Situation deshalb so dar, dass von Anfang zu wenige Mittel für die Förderung eingestellt wurden. Zusätzlich erschwerend: Die Förderrichtlinie schreibt lange Bindungsfristen vor, die Fördermittel sind dagegen nur für den laufenden Bundeshaushalt hinterlegt.
Viele Waldbewirtschaftende in Baden-Württemberg fragen sich, ob das Förderprogramm zu ihnen passt. Wir haben deshalb die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.
Wo finde ich Informationen zum Förderprogramm?
Die Basisinformationen zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ finden Sie auf der Webseite der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe:
Die Kriterien, die zum Erhalt der Förderung erfüllt sein müssen, finden Sie in einer Übersicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Die Forstkammer Baden-Württemberg e.V. hat einen umfangreichen Fragen- und Antwortkatalog für Waldbesitzende im Land zusammengestellt:
Eine Sammlung mit Fragen und Antworten sowie Erklärvideos zum Fördermodul und zu den 12 Kriterien finden Sie bei PEFC Deutschland:
FSC Deutschland zeigt auf, das bereits zertifizierte Waldbesitzende die Förderkriterien ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten erfüllen:
Wie bewertet der Forstwirtschaftsrat das Programm?
Erhalten Sie hier eine Entscheidungshilfe vom Deutschen Forstwirtschaftsrat, die eine umfangreiche betriebswirtschaftliche Bewertung enthält:
Wie bewertet der Landeswaldverband das Programm?
Der Landeswaldverband Baden-Württemberg hat sich bereits früh nach seiner Gründung dafür ausgesprochen, dass die Waldbewirtschaftenden für die unentgeltliche Bereitstellung von Ökosystemleistungen (Gemeinwohlleistungen) der Wälder einen finanziellen Ausgleich erhalten müssen. Dabei stellten wir klar, dass die Ausschüttung öffentlicher Gelder an Bedingungen geknüpft sein muss.
Der Landeswaldverband formulierte damals in seiner Forderung zur echten Honorierung von Gemeinwohlleistungen:
Nur zertifizierte Betriebe, die sich regelmäßigen Audits unterziehen, dürfen mit diesen Leistungen bedacht werden. Mit den Ausgleichszahlungen sollen gezielt die positiven Ökosystemleistungen honoriert und nicht per Gießkanne Subventionen verteilt werden.
Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ erfüllt diese Forderung nur teilweise. Zwar wird die Ausschüttung an das Vorhandensein einer nachhaltigen Waldzertifizierung gebunden. Jedoch wurden zahlreiche weitere Kriterien festgelegt, die teilweise deutlich über die gesetzlichen Standards zur Waldbewirtschaftung hinausgehen. Das ist das typische Ziel einer öffentlichen Förderung, denn was bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, kann nicht gefördert werden.
Aus Sicht des Landeswaldverbands wäre es besser gewesen, eine echte Waldabgabe bzw. einen „Waldpfennig“ einzuführen, die einen kontinuierlichen Fluss öffentlicher Gelder in den Wald ermöglicht hätte. Stattdessen erleben wir nun, wie der Fördertopf leerläuft und die Zukunft der Honorierung von Ökosystemleistungen bei ggf. wechselnden Regierungen von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr neu diskutiert werden muss. Die Wälder und ihre Bewirtschafter brauchen angesichts jahrhundertelanger Umtriebszeiten jedoch hauptsächlich eines: Kontinuität und langfristige gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen.
Der Geschäftsführer des LWV, Ulrich Potell, hatte sich im August 2023 im Branchenpodcast der ProHolzBW noch vorsichtig optimistisch zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ geäußert:
Weiterführende Informationen
Am 05.05.2023 veranstaltete der Landeswaldverband einen Waldgipfel mit dem Titel „Wald der Zukunft“. Dort berichtete Dr. Stefanie von Scheliha-Dawid, Referentin für nationale Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus erster Hand über die Entwicklung des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Sie ging im Verlauf der Veranstaltung auch auf Fragen des Publikums ein.
Tagungsband des Waldgipfels herunterladen
Weiterführende Informationen zur Entwicklung des Förderprogramms und die Stellungnahme der BMEL-Referentin finden Sie im Tagungsband des 8. Waldgipfels „Wald der Zukunft“: