Landeswaldverband positioniert sich zur BWaldG-Novelle
Die Mitgliedsvereine bündeln ihre Erwartungen an die Gesetzesreform
In ihrem Koalitionsvertrag aus dem Dezember 2021 beschloss die Bundesregierung, das Bundeswaldgesetz von 1975 grundlegend zu reformieren. Seitdem diskutieren verschiedene Interessengruppen, wie eine solche Reform aussehen soll. Der Landeswaldverband Baden-Württemberg e.V. veröffentlicht nun ein Positionspapier, das die Erwartungen seiner unterschiedlichen Mitgliedsvereine an eine BWaldG-Novelle bündelt.
Bundeswaldgesetz-Novelle: 8 Kernforderungen
Der Landeswaldverband setzt sich konstruktiv für eine fundierte und praxisnahe Gesetzgebung ein. Die Mitgliedsvereine bringen dabei ihre vielfältige Expertise zu allen wichtigen Waldthemen ein. Insbesondere die Belange der Waldwirtschaft und des Waldbesitzes, des Waldnaturschutzes, des Schutzes bestehender Wälder, die ökologische Jagd bis hin zu gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald.
Das gemeinsame Positionspapier zur Bundeswaldgesetz-Novelle trägt den Titel „Freiräume erhalten, Förderung stärken“. Es enthält folgende Kernforderungen:
- 1. Erhalt des Subsidiaritätsprinzips und der Landesgesetzgebung
- 2. Zukunftsfähig mit flexiblen Regelungen
- 3. Anreize und Zertifizierung für ökologische Waldbewirtschaftung
- 4. Beratung und Betreuung als Schlüssel zum Erfolg
- 5. Holzproduktion als Eckpfeiler nachhaltiger Wirtschaft
- 6. Waldforschung und forstliches Monitoring
- 7. Klarstellung der Jagd als Mittel zur Waldverjüngung
- 8. Schutz vor Strafverfolgung bei forstlich sinnvollen Maßnahmen
Aktueller Referentenentwurf ist vielversprechende Arbeitsgrundlage
Der aktuell bekannte Referentenentwurf zur Bundeswaldgesetz-Novelle stammt vom 19.08.2024 und weist deutliche Entschärfungen im Vergleich zu vorherigen Entwürfen auf. Die Mitglieder des Landeswaldverbands stellten auf der Mitgliederversammlung am 26.08.2024 fest, dass die vom Verband veröffentlichte Position viele Entsprechungen mit dem Referentenentwurf hat. Die Forstkammer Baden-Württemberg fordert jedoch nach wie vor den Stopp der Novelle (Position der Forstkammer).
Der Vorstandsvorsitzende Reinhold Mayer bekräftigt: „Der aktuelle Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetz stellt eine deutlich verbesserte Arbeitsgrundlage für eine Novelle dar. Wir wollen den Gesetzgebungsprozess weiter durch wertvollen Input aus der täglichen Praxis im Wald begleiten. Denn die Akzeptanz der verschiedenen Interessengruppen, maßgeblich auch der Waldeigentümer und -eigentümerinnen, ist entscheidend, um unsere Wälder fit für die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft zu machen. Deshalb hoffen wir, dass die Forderungen unserer Mitgliedsvereine wichtige Orientierungspunkte für die BWaldG-Novelle liefern.“
Die Pressemitteilung „Landeswaldverband positioniert sich zur BWaldG-Novelle“ zum Herunterladen als PDF-Datei.
Redaktionelle Korrektur (17.09.2024): In einer früheren Version dieser Pressemitteilung haben wir angegeben, dass der Referentenentwurf vom 19.08.2024 eine hohe Übereinstimmung mit den Positionen der Mitgliedsvereine im Landeswaldverband aufweist. Dies trifft jedoch nicht auf die Forstkammer Baden-Württemberg zu. Wir haben die entsprechende Stelle aktualisiert.