Positionen

Auskömmliche Finanzierung des Staatswaldes – Verzicht auf Gewinnabführung!

Der Landeswaldverband Baden-Württemberg geht davon aus, dass das Land für den Staatswald unter dem Management von ForstBW alle erforderlichen Mittel zur Erledigung seiner gesetzlich verankerten und vorbildlich zu erledigenden Aufgaben bereitstellt und in den kommenden Jahren auf Gewinnerwartungen verzichtet.

Finanzieller Druck darf nicht zur Übernutzung im Staatswald führen

Die klimabedingten Waldschäden und die desolate Lage des Holzmarktes betreffen auch den Wald des Landes in erheblichem Ausmaß. Dem Staatswald kommt außerdem eine besondere Vorbildfunktion bei der Entwicklung klimaresilienter Mischwälder ein. ForstBW ist zwar gesetzlich verpflichtet, aus den betrieblichen Aufgaben Überschüsse zu erwirtschaften. Dies ist allerdings unter
den aktuellen Rahmenbedingungen auch bei äußerster Ausreizung sämtlicher Sparmaßnahmen und Einnahmenoptimierungen nicht ansatzweise möglich. Der finanzielle Druck darf nicht zu Übernutzung führen! In diesem Zusammenhang gehen wir fest davon aus, dass das Land auch für den Staatswald alle erforderlichen Mittel zum Verlustausgleich und zur Finanzierung der betrieblichen und der Aufgaben im Zusammenhang mit Bildung und Gemeinwohl bereitstellen und die kommenden Jahre auf Gewinnerwartungen verzichten wird. ForstBW darf nicht gezwungen werden, in dieser unverschuldeten wirtschaftlichen Extremsituation Rücklagen anzugreifen.

Den Staatswald stärken und als Vorbild erhalten

Um langfristig vom Staatswald als Klimaretter zu profitieren, benötigen wir jetzt entschlossene Maßnahmen, ihn zu schützen. Es geht darum, Waldschäden zu begrenzen, Waldflächen zu erhalten und große Flächen aufzuforsten, um damit die Basis für die zukünftige Erfüllung aller Waldfunktionen, insbesondere der Klimaschutzfunktion zu legen. Der Staatswald nimmt mit seinen 24% Flächenanteil dabei eine besondere Vorbildfunktion bei der Entwicklung klimaresilienter Mischwälder ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Landeseigentum befindlichen Wälder an künftigen Finanzierungsprogrammen für die Honorierung der Gemeinwohlleistungen und der CO2-Speicherung teilhaben zu lassen. Wir fordern ein klares politisches Bekenntnis von der Landesregierung und des Landtags für den Staatswald.

Weiterführende Informationen

Warum das Land Baden-Württemberg als großer Waldeigentümer aktuell die Nachhaltigkeitsprämie Wald nicht in Anspruch nehmen kann, lesen Sie hier.

Mehr zur Gemeinwohlbilanzierung von ForstBW lesen Sie hier.