Pressemitteilung

Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg: Luftnummer für den Wald?

Am 06.10.2021 hat der Landtag von Baden-Württemberg über das Änderungsgesetz zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg abgestimmt. Der Landeswaldverband (LWV) begrüßt das im Gesetzesentwurf enthaltene Bekenntnis zu einer Stärkung der heimischen Wälder als natürliche Kohlenstoffspeicher. Wir bedauern jedoch sehr, dass der Wald und seine Bewirtschaftung nicht ausreichend durch die Klimaschutzgesetzgebung gewürdigt werden. Hängt der Wald also in der Luft?

Kein Bezug zu den EU-Einsparzielen für den LULUCF-Sektor

In der Debatte war zwar vom Wald die Rede, jedoch nicht von der Branche, die ihn bewirtschaftet. Diese steht derzeit durch das Emissionsreduktionsziel der EU bis 2030 stark unter Druck, da alle Sektoren, einschließlich der Landnutzung (z.B. Waldwirtschaft), einen Beitrag zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen leisten müssen. Dazu muss sich die Landesregierung positionieren!

Bewirtschaftete Wälder schützen das Klima in doppelter Hinsicht

Wälder nehmen im Klimaschutz eine doppelte Rolle ein. Einerseits speichert das Ökosystem Wald Kohlenstoff in seiner Biomasse. Andererseits kann dieser Kohlenstoff durch Nutzung in Holzprodukten über lange Zeit dem atmosphärischen Kreislauf entzogen werden. Die heimische Waldwirtschaft trägt mit der Bereitstellung von Holz außerdem maßgeblich zu einer Bioökonomie bei, die auf nachwachsenden Rohstoffen basiert. Klimaschädlichere Stoffe können durch Biomasse aus dem Wald ersetzt werden. Der Wald schützt das Klima also in zweifacher Hinsicht!

Waldwirtschaft

Die nachhaltige Waldwirtschaft muss durch das Klimaschutzgesetz gestärkt werden

Wir erwarten von der Landespolitik, dass sie bei zukünftigen Änderungen am Klimaschutzgesetz den Wald nicht mehr nur als natürliche Kohlenstoffsenke betrachtet, sondern auch die nachhaltige Waldwirtschaft einbezieht und stärkt. Wenn im Rahmen der nächsten Gesetzesänderung im Jahr 2022 über die Klimaziele der Sektoren entschieden wird, muss der besondere Stellenwert der Waldwirtschaft berücksichtigt werden. Klimafreundliches Bauen mit heimischem Holz kann es nur geben, wenn der Beitrag der Waldwirtschaft zum Klimaschutz vom Gesetzgeber anerkannt und gewürdigt wird.

Weiterführende Informationen

Ebenfalls am 06.10.2021 unterstreicht der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) mit der Unterzeichnung der „Wiener Erklärung“ die Bedeutung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung inmitten des EU-Zielkonflikts zwischen Biodiversität und Klimaschutz.

Unsere Einschätzung zu den Schwächen der Klimagesetzgebung des Bundes.

Lesen Sie hier die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft für 2021-2030 der Europäischen Union.

Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik greift die Mängel der Klimagesetzgebung auf Bundesebene ebenfalls auf.

Der Landeswaldverband positioniert sich zum Ausbau der Windkraft im Wald.

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Beitragsbild: Waldwirtschaft – G. Jehle