Die Satzung des Landeswaldverbands

Auszug aus der Präambel

Im Jahr 2004 schlossen sich in Baden-Württemberg agierende Waldinteressensverbände zur Arbeitsgemeinschaft Wald Baden-Württemberg (AG Wald) zusammen. Dies erfolgte unter dem Eindruck, dass Wald ein gesellschaftliches Randthema ist und nur synergetisches Handeln den Waldthemen mehr öffentliche und politische Bedeutung verleihen kann. Die AG Wald BW e.V. erhielt mit dem Schreiben von Forstminister Peter Hauk am 28. Mai 2020 (Aktenzeichen 51-8671.29) die Anerkennung als Landeswaldverband nach § 77a Landeswaldgesetz Baden-Württemberg. Die AG-Wald änderte daher ihren Namen in „Landeswaldverband Baden-Württemberg e.V.“

Der Landeswaldverband Baden-Württemberg ist ein politisch sowie weltanschaulich unabhängiger Verband, der sich für alle aus dem Wald resultierenden Bedeutungen für Umwelt, Naturschutz und Gesellschaft einsetzt, ohne direkte wirtschaftliche Betätigung. Leitbild des Landeswaldverbands ist ein nachhaltiger, klimaangepasster, multifunktionaler und naturnaher Wald. Der Landeswaldverband bekennt sich zur besonderen Gemeinwohlverpflichtung des öffentlichen Waldes. Der Landeswaldverband Baden-Württemberg beeinflusst nicht die Selbständigkeit und Unabhängigkeit seiner Mitglieder.

Die vollständige Satzung des Landeswaldverbands als Download im pdf-Format